1. Sie erhalten von Ihrer/m Kinderärztin/-arzt eine Verordnung für Ergotherapie.
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2. Sie bringen diese Verordnung zur ersten Ergotherapie-Einheit mit.
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3. Teilweise ist die Verordnung nach der 1.Einheit chefärztlich bewilligungspflichtig. Ich bin Ihnen dabei gerne behilflich.
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4. Nach erfolgter Ergotherapie erhalten Sie eine Rechnung von mir und bezahlen die vollständigen Therapiekosten ein.
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5. Nun reichen Sie die bezahlte Rechnung gemeinsam mit der (bewilligten) Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten die Hälfte bis drei Viertel der Therapiekosten zurück.
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