Ich bin Wahltherapeutin. Das bedeutet, dass Sie die Kosten für die Therapie zunächst bei mir bezahlen. Mittels Einreichung der Rechnung und der chefärztlich bewilligten Verordnung können Sie die Kosten bei Ihrer Krankenkasse einreichen und Sie bekommen Teilbeträge der Therapiekosten rückerstattet. Die Ergotherapie ist ab der 2. Einheit für die Rückerstattung der Kosten chefarztplichtig (siehe ärztliche Verordnung).