1. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für Ergotherapie (=Überweisung).
Bitte übergeben Sie mir diese bei unserem ersten Termin.
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2. Damit Sie von Ihrer Gesundheitskasse Kosten rückerstattet bekommen, muss die Verordnung ab der 2. Einheit bei der SVS bewilligt werden. Bei der ÖGK und BVAEB benötigen Sie aktuell keine Bewilligung.
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3. Nach erfolgter Ergotherapie erhalten Sie eine Rechnung von mir und Sie bezahlen die vollständigen Therapiekosten ein.
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4. Nun reichen Sie die bezahlte Rechnung bei Ihrer Gesundheitskasse ein und Sie erhalten etwa die Hälfte bis drei Viertel der Therapiekosten rückerstattet. Die Summe der Rückerstattung hängt davon ab, bei welcher Gesundheitskasse Ihr Kind versichert ist. Informieren Sie sich bitte bei Bedarf für eine verbindliche Information bei Ihrer zuständigen Gesundheitskasse.
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