1. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für Ergotherapie (=Überweisung).
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2. Bitte übergeben Sie mir beim ersten Termin den Verordnungsschein.
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3. Für die Kostenrückerstattung muss die Verordnung ab der 2. Einheit bei der SVS bewilligt werden. Bei der ÖGK und BVAEB benötigen Sie aktuell keine Bewilligung.
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4. Nach erfolgter Ergotherapie erhalten Sie eine Rechnung von mir und Sie bezahlen die vollständigen Therapiekosten ein.
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5. Nun reichen Sie die bezahlte Rechnung bei Ihrer Gesundheitskasse ein und Sie erhalten etwa die Hälfte der Therapiekosten rückerstattet.
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