Organisatorischer Wegweiser

Überblick

 

 

1. Sie erhalten von Ihrer/m Kinderärztin/-arzt eine Verordnung für Ergotherapie.

 

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2. Sie bringen diese Verordnung zur ersten Ergotherapie-Einheit mit.

 

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3. Teilweise ist die Verordnung nach der 1.Einheit chefärztlich bewilligungspflichtig. Ich bin Ihnen dabei gerne behilflich.

 

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4. Nach erfolgter Ergotherapie erhalten Sie eine Rechnung von mir und bezahlen die vollständigen Therapiekosten ein.

 

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5. Nun reichen Sie die bezahlte Rechnung gemeinsam mit der (bewilligten) Verordnung bei Ihrer Krankenkasse ein und erhalten die Hälfte bis drei Viertel der Therapiekosten zurück.

 

 

Für Details lesen Sie bitte meine Praxisvereinbarungen:

Praxisvereinbarungen Ergotherapie Wolf
Praxisvereinbarungen Stand 3-23.pdf
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