Organisatorischer Wegweiser

Überblick

 

 

1. Sie benötigen eine ärztliche Verordnung für Ergotherapie (=Überweisung).

 

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2. Bitte übergeben Sie mir beim ersten Termin den Verordnungsschein.

 

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3. Für die Kostenrückerstattung muss die Verordnung ab der 2. Einheit bei der SVS bewilligt werden. Bei der ÖGK und BVAEB benötigen Sie aktuell keine Bewilligung.

 

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4. Nach erfolgter Ergotherapie erhalten Sie eine Rechnung von mir und Sie bezahlen die vollständigen Therapiekosten ein.

 

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5. Nun reichen Sie die bezahlte Rechnung bei Ihrer Gesundheitskasse ein und Sie erhalten etwa die Hälfte der Therapiekosten rückerstattet.

 

 

Für Details zum organisatorischen Ablauf und den zu erwartenden Kosten lesen Sie bitte meine Praxisvereinbarungen:

Praxisvereinbarungen Ergotherapie Wolf
Praxisvereinbarungen Stand 5-24.pdf
PDF-Dokument [109.7 KB]

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